Der belgische Senat ist das Oberhaus des Föderalen Parlamentes, neben dem Unterhaus, der Abgeordnetenkammer. Mit der Kammer und dem König übt der Senat die föderale legislative Gewalt aus und tritt auch als Verfassungsgeber im politischen System Belgiens auf.
Der Senat unterscheidet sich von der Abgeordnetenkammer durch seine Zusammensetzung und seine Aufgaben. Seit 1831 hat sich der Senat von einem der Aristokratie vorbehaltenem Oberhaus zu einer „Überlegungskammer“ und einem „Ort der Zusammenkunft der Gemeinschaften und Regionen“ entwickelt.